Speise und Getränkekarte

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KÖNIG SONNENSCHUTZ GMBH

  1. § 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Für unseren Geschäftsverkehr gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für unseren gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, werden nur mit unserer vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung Vertragsbestandteil.
  2. § 2 Angebot und Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir erstellen nach Prüfung der vor Ort beim Kunden bestehenden technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten ein Angebot in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlags. Mit der Annahme durch den Kunden kommt der Vertrag zustande.
  3. § 3 Kostenvoranschlag
    Unsere Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Wir leisten jedoch nur für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen Gewähr, die von uns nach Prüfung der technischen Voraussetzungen und Gegebenheiten vor Ort beim Kunden erstellt worden sind; in allen anderen Fällen handelt es sich bei unseren Kostenvoranschlägen um unverbindliche Einschätzungen. Sofern nicht anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
  4. § 4 Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Unsere Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
    2. Einreichungen bei Behörden, Pläne, Zeichnungen etc., die zur Erlangung behördlicher Genehmigungen erforderlich sind, hat der Kunde selbst auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen.
    3. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
    4. Unsere Produkte werden eigens für unsere Kunden nach den besonderen Kundenspezifikationen angefertigt. Aus diesem Grunde sind wir berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in der Höhe von 50% des in unserem verbindlichen Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrags zu verlangen. Der restliche Betrag ist sofort nach Lieferung/Leistung des Vertragsgegenstands fällig.
  5. § 5 Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 2201 Hagenbrunn.
  6. § 6 Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  7. § 7 Abnahme und Teillieferung
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
    2. Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig. Sofern Installations- bzw. Montageleistungen durch uns vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Leistung vom Kunden bestätigt wird; wenn die Lieferung oder Leistung beim Kunden in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 2 Wochen nach erfolgter Installation/Montage. Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch uns beheben zu lassen. Der Kunde wird uns bei Erbringung unserer Installations- und Montageleistungen ein unbehindertes Arbeiten ermöglichen und ist mit Arbeiten, die zur Erbringung unserer Installations- und Montageleistungen erforderlich oder zweckmäßig sind (wie etwa Stemmarbeiten) einverstanden. Im Anschluss an unsere Installations- und Montagearbeiten anfallende Nacharbeiten, wie etwa Verputz- oder Malerarbeiten, obliegen dem Kunden auf eigene Kosten.
  8. § 8 Verzug
    1. Lieferverzug
    Lieferfristen und –termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf jenen Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
    2. Annahmeverzug
    Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 8 Wochen auf Gefahr des Kunden gelagert. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine zwingend dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende angemessene Konventionalstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrags, exkl. USt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, als vereinbart. §
  9. § 9 Gewährleistung
    1. Gegenüber Verbrauchern leisten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
    2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Abnahme gemäß § 7 dieser AGB. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich spezifiziert und schriftlich zu rügen. Wir sind im Fall der Gewährleistung gegenüber Unternehmern berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
    3. Sofern wir Mängel außerhalb der Gewährleistung beheben oder andere Leistungen erbringen, werden diese nach Aufwand verrechnet.
  10. § 10 Schadenersatz
    1. Zum Schadenersatz sind wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet, bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist, in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger.
    2. Unsere Haftung ist in jedem Fall mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt.
    3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.
    4. Sofern eine Pönale zu unseren Lasten vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und ist die Geltendmachung eines über die Pönale hinausgehenden Schadenersatzes ausgeschlossen.
  11. § 11 Gerichtsstand und Rechtswahl
    1. Gerichtsstand
    Zur Entscheidung sämtlicher aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehender Streitigkeiten, einschließlich Streitigkeiten über sein Bestehen oder Nichtbestehen, sind ausschließlich die sachlich in Betracht kommenden Gerichte in Korneuburg zuständig. Diese Einschränkung der örtlichen Zuständigkeit auf die Gerichte in Korneuburg gilt nicht für Verbraucher.
    2. Anzuwendendes Recht
    Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  12. § 12 Ergänzende Bestimmungen
    1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
    2. Formerfordernis
    Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
    3. Aufrechnung
    Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt bei Verbrauchern die diesen eingeräumte Möglichkeit, im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers, mit Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen des Unternehmers stehen, und mit rechtskräftig festgestellten oder vom Unternehmer anerkannten Forderungen aufzurechnen.
    4. Subunternehmer
    Der Einsatz von Subunternehmern durch uns ist stets zulässig.
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